Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und der Erwerbsersatz für Dienstleistende decken die sozialen Risiken von Alter, Tod, Invalidität und Erwerbsausfall auf Grund einer Dienstleistung ab. Sie bilden zusammen die erste Säule der Vorsorge und sind strukturell und organisatorisch eng verbunden.
In der AHV/IV/EO sind grundsätzlich alle natürlichen Personen versichert, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. Die Versicherten sind solange beitragspflichtig, wie sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Als massgebender Lohn gilt jedes Entgelt für eine in unselbständiger Stellung erbrachte Arbeitsleistung. Darunter fallen insbesondere auch Naturallohnbezüge wie Kost und Logis, Treueprämien und Ferien- und Feiertagsentschädigungen. Auf diesen Lohn zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer identische Beiträge von 4,2% für die AHV, 0,7% für die IV und 0,25% an den EO.
Bei geringfügigem Verdienst gilt für Tätigkeiten in Privathaushalten eine abweichende Regelung vom üblichen Freibetrag. Bis zum 25. Altersjahr sind Einkommen bis 750 Franken beitragsfrei, wobei eine freiwillige Abrechnung von Beiträgen möglich ist. Danach müssen alle in einem Privathaushalt erzielten Einkommen abgerechnet werden.
Erwerbstätige Altersrentner können von einem Freibetrag profitieren. Sie müssen erst auf den Teil des Einkommens Beiträge entrichten, der CHF 1’400 im Monat bzw. CHF 16’800 jährlich übersteigt.
Auf alle Löhne von Haushaltshilfen, die von oben genannten Ausnahmen nicht erfasst werden, müssen Beiträge bezahlt werden. Zudem hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einer Ausgleichskasse anzumelden.