Lohnempfehlungen

Lohnhöhe
Für Hausangestellte*, die durchschnittlich 5 Stunden oder mehr pro Woche in einem Haushalt arbeiten, gilt ein zwingender Mindestlohn. Diesen legt der Bund im Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaft (NAV) fest.

Der Lohn muss aber von den Parteien verhandelt werden und liegt meist über dem zwingenden Mindestlohn. Bei der Bemessung des Lohns spielen Faktoren wie Alter, Aufgaben, Verantwortung, Qualifikation und Erfahrung sowie das regionale Lohn-Niveau eine wichtige Rolle.

Unsere Lohnempfehlungen basieren auf einem gesamtschweizerischen Durchschnittswert. Es handelt sich um den Bruttolohn inklusive Ferienzuschlag. Davon werden noch Beiträge an Sozialversicherungen abgezogen, weshalb der ausbezahlte Betrag (Nettolohn) tiefer liegt. 

Qualifikation Mindestlohn nach NAV     
Unsere Empfehlung

(Brutto, inkl. Ferienzuschlag)

Ungelernte Haushaltshilfe ohne Berufserfahrung        

CHF 20.10

CHF 23.- bis 25.-

Ungelernte Haushaltshilfe mit mindestens
vier Jahres Berufserfahrung

CHF 22.05

CHF 25.- bis 28.-

Gelernte Haushaltshilfe mit Fähigkeitszeugnis

CHF 24.25

CHF 28.- bis 33.-


* Als Hausangestellte gelten Personen, welche in einem Privathaushalt Reinigungsarbeiten ausführen, die Wäsche besorgen, einkaufen, kochen, bei der Betreuung von Kindern, Betagten und Kranken mithelfen und Betagte und Kranke in der Alltagsbewältigung unterstützen. Umfasst sind damit z.B. die Putzfrau, Bügelfrau, Haushälterin, Köchin, Butler, Begleiter, Gesellschafter, Care- Migrant, Pflegehilfe oder Live-in/Live-out-Angestellter.