Lohnfortzahlungspflicht

Der Arbeitnehmer hat einen zwingenden Anspruch auf Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung aus Gründen wie Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft. Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht wird beeinflusst durch die bisheriger Dauer des Arbeitsverhältnisses und die regional anwendbare Skala. In den Verträgen von Fairboss wird die Formulierung der Zürcher Skala übernommen. Der Lohn muss daher im ersten Jahr für 3 Wochen, im zweiten Jahr für 8 Wochen und danach für jedes weitere Dienstjahr eine weitere Woche fortbezahlt werden. 

Besteht eine Krankentaggeldversicherung, übernimmt diese im Fall von Krankheit oder Unfall die Lohnfortzahlung gemäss der Versicherungspolice. Meist ist darin die Fortzahlung des Lohns während 720 Tagen zu 80% vorgesehen. Weitere Informationen zur Krankentaggeldversicherung finden sie hier.