Ferien, Freizeit und Feiertage

Ferien
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr, bei Jugendlichen bis 20 Jahre sind es 5 Wochen.

Während den Ferien hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes. Bei regelmässigen Arbeiten ist der Lohn entsprechend weiter zu bezahlen. Bei unregelmässiger Arbeit kann entweder der Durchschnittslohn des letzten Jahres errechnet werden oder die sogenannten Ferienprozente auf den Lohn geschlagen werden. Dies bedingt aber eine schriftliche Vereinbarung und eine klare Kennzeichnung des Ferienlohns in der Lohnabrechnung. Fairboss hat sich für die Auszahlung der Ferienprozente entschieden und weist sie auf den Lohnabrechnungen aus. 

Freizeit und Feiertage
Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche, üblicherweise ist dies der Sonntag. Davon darf nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Des Weiteren sind dem Arbeitnehmer die üblichen freien Tage und Stunden zu gewähren, in denen er Behörden oder einen Arzt aufsuchen kann. Auch die üblichen Feiertage sind hier mitgemeint. Die meisten kantonalen Normalarbeitsverträge beinhalten eine Regelung, welche die üblichen Feiertage festlegt. Diese sollten eingehalten werden. Besprechen Sie dies jedoch vor dem Vertragsabschluss, das spart Ärger und Zeit. 

Fällt bei Teilzeitarbeit ein Arbeitseinsatz auf einen gesetzlichen Feiertag, kann der Arbeitnehmer diesen nach Absprache mit dem Arbeitgeber kompensieren. Ansonsten erfolgt keine Lohnzahlung für den ausfallenden Arbeitseinsatz.